Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden können Trinkmilch, Joghurt pur und Quark pur, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:
- Melken (Milchviehbetrieb)
- Verarbeitung (Molkerei)
- Verpackung
Die Kriterien für Milchprodukte sind derzeit nicht Bestandteil der Selbstverpflichtung der Branchenvereinbarung. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen.