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Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden können Trinkmilch, Joghurt pur und Quark pur, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Melken (Milchviehbetrieb)
  • Verarbeitung (Molkerei)
  • Verpackung

Die Kriterien für Milchprodukte sind derzeit nicht Bestandteil der Selbstverpflichtung der Branchenvereinbarung. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen.