Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden Geflügelfleisch und -fleischwaren, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Elterntierhaltung
  • Schlupf (durchgängige Brut in Deutschland)
  • Aufzucht und Mast
  • Standort Futtermühle (*)
  • Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Verpackung

Mit dem Kriterium „Standort Futtermühle“ verpflichten sich die Geflügelhalter, neben den in Deutschland geschlüpften und aufgezogenen Tieren, auch ihre eingesetzten Futtermittel von einem Produktionsbetrieb in Deutschland zu beziehen. Dies setzt nicht voraus, das nur Futtermittelkomponenten eingesetzt werden, die in Deutschland produziert wurden.