Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden Geflügelfleisch und -fleischwaren, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Elterntierhaltung
  • Schlupf
  • Aufzucht und Mast
  • Standort Futtermühle (*)
  • Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Verpackung

Mit dem Kriterium „Standort Futtermühle“ verpflichten sich die Geflügelhalter, neben den in Deutschland geschlüpften und aufgezogenen Tieren, auch ihre eingesetzen Futtermittel von einem Futtermittelhersteller mit Sitz in Deutschland zu beziehen. Dies setzt nicht voraus, das nur Futtermittel eingesetzt werden, die in Deutschland produziert wurden. Aufgrund der Ressourcenverfügbarkeit ist dies derzeit noch nicht umsetzbar. Unser Bestreben ist es, auch im Bereich der eingesetzen Futtermittel den Anteil der in Deutschland produzierten Futtermittel stückweise zu erhöhen.