Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Ein Zeichen für Lebensmittel
aus Deutschland
Die Bezeichnung „Herkunftskennzeichen Deutschland“ steht für ein einheitliches Herkunftskennzeichen für Agrarprodukte und Lebensmittel ein, die in Deutschland erzeugt und produziert werden. Das Herkunftskennzeichen Deutschland wird als freiwillige Selbstverpflichtung aller daran teilnehmenden Lebensmittelhändler und Lebensmittelhersteller umgesetzt und steht weiteren Interessierten aus der Lebensmittelkette zur Verfügung.
Mit der einheitlichen Kennzeichnung der Produkte aus heimischer Erzeugung kommen wir dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz auch hinsichtlich der eindeutigen Herkunft der Produkte nach. Zudem wollen wir mit dem einheitlichen, verbraucherverständlichen Herkunftskennzeichen einen Beitrag zur Stärkung der deutschen Landwirtschaft leisten. Das Herkunftskennzeichen Deutschland mit dem Slogan „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ steht dabei für 100 % aus Deutschland.
Für das Herkunftskennzeichen Deutschland werden die Vorgaben und Verpflichtungen in einer Branchenvereinbarung festgehalten. Diese wurde von der Taskforce Herkunft erarbeitet und vom Steuerungskreis verabschiedet und an den Vorstand übergeben. Der Vorstand der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft hat die Branchenvereinbarung am 15.11.2023 offiziell in Berlin unterschrieben und diese tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Interessierte Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelkette, die sich dieser Branchenvereinbarung anschließen und Lizenzen für das Herkunftskennzeichen Deutschland erwerben wollen, melden sich bitte bei der ZKHL-Geschäftsstelle.
Die Branchenvereinbarung sowie den Kriterienkatalog finden Sie:
Start der Kennzeichnung
Der Start des Herkunftskennzeichens Deutschland erfolgt zunächst für die folgenden Produktgruppen:
- Fleisch und Fleischwaren der Tierarten Schwein, Rind und Geflügel
- Obst, Gemüse, Kartoffeln
- Frische Eier
Die genauen Kriterien für die jeweiligen Produkte werden hier vorgestellt.

Nutzung des Zeichens
Das Herkunftskennzeichen Deutschland wird von der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. als Markeninhaber vertrieben. In Lizenzverträgen wird die Zeichennutzung an Lebensmittel-unternehmer und -hersteller sowie weiteren Unternehmen der Lebensmittelkette und Außer-Haus-Verpflegung übertragen. Diese verpflichten sich in einer freiwilligen Selbstvereinbarung, geeignete und den Kriterien entsprechenden Produkte aus den genannten Produktgruppen mit dem Zeichen zu kennzeichnen.
Weitere Informationen zu der Nutzung des Zeichens finden Sie unter der Rubrik „Für Zeichennutzer“
Wo ist das Zeichen zu finden?
Das Zeichen können Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelhersteller für Ihre Produkte nutzen, sofern Sie den Vorgaben der Branchenvereinbarung und den darin festgelegten Kriterien entsprechen. Das Zeichen soll deutsche Agrarprodukte kennzeichnen, die in Deutschland erzeugt, verarbeitet und verpackt wurden. Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland soll es somit einfacher sein, diese Produkte auf den ersten Blick zu erkennen.
Ziel ist es, die ersten gekennzeichneten Produkte ab dem Frühjahr 2024 der teilnehmenden Lebensmittelunternehmen in den Regalen bereitzustellen. Sobald die ersten Produkte gekennzeichnet sind, werden wir dies veröffentlichen und darauf aufmerksam machen.
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