Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden Fleisch und Fleischwaren von Rind und Kalb, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:
- Geburt
- Aufzucht und Mast
- Schlachtung
- Zerlegung
- Verarbeitung und Verpackung