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Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden Fleisch und Fleischwaren von Rind und Kalb, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Geburt
  • Aufzucht und Mast
  • Schlachtung
  • Zerlegung
  • Verarbeitung und Verpackung