Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden Geflügelfleisch und -fleischwaren, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:
- Elterntierhaltung
- Schlupf (durchgängige Brut in Deutschland)
- Aufzucht und Mast
- Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Verpackung


