Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden Geflügelfleisch und -fleischwaren, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Elterntierhaltung
  • Schlupf (durchgängige Brut in Deutschland)
  • Aufzucht und Mast
  • Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Verpackung