Möglichkeiten der Zeichennutzung
Das Herkunftskennzeichen Deutschland für ihre Produkte
Lebensmittelunternehmer und Lebensmittelhersteller können als freiwillige Selbstverpflichtung, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der ZKHL, über eine Lizenzvereinbarung das Herkunftskennzeichen Deutschland für die definierten Produktgruppen nutzen, wenn die Mindestkriterien erfüllt sind.

Wer kann das Zeichen nutzen?
Das Herkunftskennzeichen Deutschland können Lebensmittelunternehmen sowie Lebensmittelhersteller gleichsam nutzen und ihre eigenen Produkte bzw. im Auftrag hergestellte Produkte damit kennzeichnen. Die Vorgaben für die Zeichennutzung sind in der Branchenvereinbarung aufgeführt.
Für die aktive Zeichennutzung muss eine Zeichennutzungsvereinbarung mit der ZKHL als Markeninhaber geschlossen werden. Diesen erhalten Sie von der ZKHL-Geschäftsstelle nach der Onlineregistrierung. Registrieren müssen sich nur Unternehmen, die das Zeichen aktiv auf die Produkte aufbringen, also Produkte mit dem Zeichen ausloben. Unternehmen, die z.B. nur in den Vorstufen tätig sind und das Zeichen nicht auf das Endprodukt aufbringen, müssen sich nicht registrieren. Genauso wie Unternehmen, die nur als Zwischenhändler oder Broker tätig sind und fertig verpackte Ware, die mit dem Zeichen ausgelobt ist, handeln und weiterverkaufen, aber selbst keine aktive Zeichennutzung betreiben. Sollten Sie dazu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne vorab.
Die Zeichennutzungsvereinbarung regelt die Nutzung und Voraussetzungen für die Verwendung des Herkunftskennzeichens Deutschland. Neben diesem Vertrag gibt es weitere Begleitdokumente, die Ihnen mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise gibt es für die Gestaltung und Einbindung des Zeichens auf der Ware einen Styleguide, der von den Zeichennutzern in der Umsetzung berücksichtigt werden muss.
Mit dem Abschluss der Zeichennutzungsvereinbarung verpflichten sich die Zeichennutzer an einer Zusatzkontrolle über ein anerkanntes Prüfsystem teilzunehmen. Die Kontrolle wird durch das Dokument „Prüfsystem und Prüfsystematik“ geregelt. Die Zusatzkontrolle „Herkunftskennzeichen Deutschland“ wird von den etablierten Prüfsystemen in Deutschland mit angeboten und durch gelistete Zertifizierungsstellen ausgeführt. Eine Übersicht finden Sie unter „Kontrolle des Zeichens“. So stellen wir sicher, dass das Zeichen korrekt verwendet wird und nur Ware gekennzeichnet wird, die den Kriterien des Herkunftskennzeichens Deutschland entspricht.
Sie haben Interesse an der Zeichennutzung?
Weiterführende Informationen zum Herkunftskennzeichen Deutschland finden Sie in unserer Branchenvereinbarung sowie dem Kriterienkatalog. Diese beiden Dokumente bilden die Grundlage für das Zeichen und seine Voraussetzungen.
Die wichtigsten Schritte von der Anmeldung bis zur aktiven Zeichennutzung im Überblick: