Möglichkeiten der Zeichennutzung

Die Herkunftskennzeichen Deutschland für Ihre Produkte

Lebensmittelunternehmer und Lebensmittelhersteller können als freiwillige Selbstverpflichtung, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der ZKHL, über eine Lizenzvereinbarung die Herkunftskennzeichen Deutschland für die definierten Produktgruppen nutzen, wenn die Mindestkriterien erfüllt sind. Diese finden Sie unter den Seiten für das Zeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ und „Rohstoff aus deutscher Landwirtschaft“.

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Wer kann die Zeichen nutzen?

Die Herkunftskennzeichen Deutschland können Lebensmittelunternehmen sowie Lebensmittelhersteller gleichsam nutzen und ihre eigenen Produkte bzw. im Auftrag hergestellte Produkte damit kennzeichnen. Die Vorgaben für die Zeichennutzung sind in der Branchenvereinbarung aufgeführt.

Für die aktive Zeichennutzung muss eine Zeichennutzungsvereinbarung mit der ZKHL als Markeninhaber geschlossen werden. Diesen erhalten Sie von der ZKHL-Geschäftsstelle nach der Onlineregistrierung. Registrieren müssen sich nur Unternehmen, die diese Zeichen aktiv auf die Produkte aufbringen, also Produkte mit mindestens einem der Zeichen ausloben. Unternehmen, die z.B. nur in den Vorstufen tätig sind und die Zeichen nicht auf das Endprodukt aufbringen, müssen sich nicht registrieren. Genauso wie Unternehmen, die nur als Zwischenhändler oder Broker tätig sind und fertig verpackte Ware, die mit den Zeichen ausgelobt ist, handeln und weiterverkaufen, aber selbst keine aktive Zeichennutzung betreiben. Sollten Sie dazu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne vorab.

Die Zeichennutzungsvereinbarung regelt die Nutzung und Voraussetzungen für die Verwendung der Herkunftskennzeichen Deutschland. Neben diesem Vertrag gibt es weitere Begleitdokumente, die Ihnen mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise gibt es für die Gestaltung und Einbindung der Zeichen auf der Ware einen Styleguide, der von den Zeichennutzern in der Umsetzung berücksichtigt werden muss.

Mit dem Abschluss der Zeichennutzungsvereinbarung verpflichten sich die Zeichennutzer an einer Zusatzkontrolle über ein anerkanntes Prüfsystem teilzunehmen. Die Kontrolle wird durch das Dokument „Prüfsystem und Prüfsystematik“ geregelt. Die Zusatzkontrolle „Herkunftskennzeichen Deutschland“ wird von den etablierten Prüfsystemen in Deutschland mit angeboten und durch gelistete Zertifizierungsstellen ausgeführt. Eine Übersicht finden Sie unter „Kontrolle des Zeichens“. So stellen wir sicher, dass die Zeichen korrekt verwendet werden und nur Ware gekennzeichnet wird, die den Kriterien der Herkunftskennzeichen Deutschland entspricht.

Sie haben Interesse an der Zeichennutzung?

Weiterführende Informationen zu den Herkunftskennzeichen Deutschland finden Sie in unserer Branchenvereinbarung sowie dem Kriterienkatalog. Diese beiden Dokumente bilden die Grundlage für die Zeichen und deren Voraussetzungen.

Die wichtigsten Schritte von der Anmeldung bis zur aktiven Zeichennutzung im Überblick:

  • 1. Registrierung als Zeichennutzer

    Bevor Sie die Zeichen verwenden können, ist eine Registrierung und der Abschluss einer Zeichennutzungsvereinbarung erforderlich.
    👉Jetzt registrieren

  • 2. Produktfreigabe vor Nutzung der Zeichen

    Sobald die Zeichennutzungsvereinbarung abgeschlossen ist und Sie die Zeichen aktiv verwenden möchten, muss das Layout vor dem Druck zur Produktfreigabe eingereicht werden.
    👉Mehr zum Produktfreigabeprozess (PDF)

  • 3. Kontrolle Zeichen beauftragen

    Mit der aktiven Nutzung der Zeichen ist eine Kontrolle durch eine zugelassene Kontrollstelle verpflichtend. Diese stellt sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden.
    👉Kontrolle der Zeichen – Herkunftskennzeichen Deutschland