Die Zeichenvergabe an Lebensmittelunternehmen, also Lebensmittelhändler und -hersteller, erfolgt über eine Zeichennutzungsvereinbarung mit der ZKHL als Zeichengeber. Interessierte Unternehmen können sich über unsere Onlineregistrierung für die Zeichennutzung anmelden und erhalten im Nachgang die Vertragsunterlagen.

Für die Zeichennutzung erhebt die ZKHL eine jährliche Lizenzgebühr, abhängig davon ob das Zeichen im Auftrag für Handelsmarken oder auf den eigenen Unternehmensmarken genutzt wird. Details dazu sind in der Gebührenordnung geregelt.

Die genauen Vorschriften bezüglich der Zeichenverwendung werden durch einen Styleguide, also ein Benutzerhandbuch geregelt, welches Größe, Farben, Positionierung u.a. Details im Sinne einer einheitlichen und gut sichtbaren Zeichenverwendung regelt. Unsere veröffentlichten Dokumente sind hier einsehbar.

Für die Kontrolle der korrekten Zeichenverwendung muss der Zeichennutzer über die etablierten Prüfsysteme an der Zusatzprüfung „Herkunftskennzeichen Deutschland“ teilnehmen.