Die Voraussetzungen hinsichtlich der Herkunftsereignisse sind im Anhang der Branchenvereinbarung (s. Die Kriterien) für jede Produktgruppe definiert. Für Schweinefleisch heißt dies z.B. Geburt (Ferkelerzeugung mit Haltung der Sauen), Aufzucht und Mast, Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung und Verpackung in Deutschland. Hier gilt künftig also der 5xD-Standard.