Grundsätzlich müssen alle  Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Verpackungsschritte vollumfänglich in Deutschland erfolgt sein.

Aktuell können

  • Fleisch und Fleischwaren (frisches, unverarbeitetes Fleisch und Hackfleisch) der Tierarten Rind und Kalb sowie Schwein und Geflügel
    • Frisches Fleisch (mit und ohne Knochen)
    • Fleischzubereitungen
    • Fleischerzeugnisse (keine Wurstwaren!)
    • genießbare Schlachtnebenprodukte
  • Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln sowie Pilze
    • Frische, ganze Frucht bzw. Pflanze (bei Kräutern)
    • Fresh-Cut
  • frische Eier
    • Frische Schaleneier vom Huhn
    • gekochte und/oder gefärbte Schaleneier
  • Molkereiprodukte Trinkmilch, Joghurt pur Quark pur, und ggf. für weitere Erzeugnisse

mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland ausgelobt werden.

Die genauen Voraussetzungen hinsichtlich der Herkunftsereignisse sind im Anhang der Branchenvereinbarung für jede Produktgruppe definiert und auf der Seite die Kriterien einsehbar . Für Schweinefleisch heißt dies z.B. Geburt (Ferkelerzeugung mit Haltung der Sauen), Aufzucht und Mast, Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung und Verpackung in Deutschland. Hier gilt künftig also der 5xD-Standard.