Das Herkunftskennzeichen Deutschland können alle Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, die Lebensmittelhersteller und auch Großverbraucher und Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung nutzen. Organisationen entlang der Erzeugungs- und Herstellungskette, die selbst keine Lebensmittel herstellen oder vermarkten, dürfen das Zeichen ebenfalls nutzen, um seinen Bekanntheitsgrad zu fördern.