Mit dem Zeichen „Rohstoff aus deutscher Landwirtschaft“ versehen werden können Produkte mit Milch, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Melken (Milchviehbetrieb)

Die Kriterien für Milchprodukte sind derzeit nicht Bestandteil der Selbstverpflichtung der Branchenvereinbarung. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen.