Die Lizenznehmer des Herkunftskennzeichens „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ unterwerfen sich einer regelmäßigen, unabhängigen Prüfung durch bewährte und etablierte Prüfsysteme.

Aus Kostengründen für die Marktbeteiligten und um ein schlankes System zu etablieren, haben wir uns dagegen entschieden, ein weiteres Prüfsystem aufzubauen.

Mit den etablierten Prüfsystemen, die in den jeweiligen Produktgruppen am Markt verfügbar sind, haben wir Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die eine gezielte Prüfung des Herkunftskennzeichens Deutschland umfassen. So werden bewährte Strukturen genutzt und Synergien geschaffen.

Zusammen mit den regelmäßig stattfinden Audits der kooperierenden Prüfsysteme kann die Zusatzprüfung für das Herkunftskennzeichen ohne größere Aufwände in einem Schritt bei den Lizenznehmern durchgeführt werden.

Kontrollpflichtig ist jeder Lizenznehmer, der mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Zusatzprüfung wird überall dort durchgeführt, wo das Zeichen aktiv verwendet wird.

Heißt: Wo Ware bzw. Produkte mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland ausgelobt werden. In der Regel sind dies die Verarbeitungs- und Verpackungsunternehmen. Je nach Unternehmensstruktur kann dies an der ein oder anderen Stelle davon abweichen.

Für den Obst- und Gemüsesektor gibt es seit diesem Frühsommer ein abweichendes Kontrollverfahren, das es ermöglicht zentrale Unternehmensstrukturen zu kontrollieren und nicht jeden einzelnen Standort, der das Zeichen aktiv nutzt.

 

Sie haben Fragen zu der Kontrolle? Dann melden Sie sich bei uns.