Für unsere Lizenznehmer im Obst- und Gemüse-Sektor gibt es ab sofort ein angepasstes Kontrollverfahren, das den Kontrollaufwand erheblich reduziert, ohne an Aussagekraft einzubüßen.
Zukünftig können Kontrollen auf Ebene gemeinschaftlicher bzw. bündelnder Organisationen wie Genossenschaften oder Erzeugergemeinschaften erfolgen, auch wenn dort selbst keine aktive Zeichennutzung stattfindet. Das bedeutet: Erzeuger- und Abpackbetriebe müssen nicht mehr einzeln kontrolliert werden, wenn sie in eine solche übergeordnete Struktur eingebunden sind.
Die Voraussetzungen und Details zum neuen Verfahren sind im Anhang 1 der aktuellen Prüfsystematik aufgeführt. Alle betroffenen Lizenznehmer werden von uns direkt informiert – eine aktive Rückmeldung an die Geschäftsstelle ist erforderlich, um das neue Verfahren nutzen zu können.
Diese Neuerung bringt mehr Effizienz, weniger Bürokratie – und stärkt gleichzeitig die Transparenz und Verlässlichkeit der Kennzeichnung Herkunftskennzeichen Deutschland auch im Obst- und Gemüsesektor.
Die angepasste Prüfsystematik und den Anhang 1 zur Kontrolle im OGK-Bereich finden Sie unter Unterlagen.