In der Gebührenordnung für die Nutzung des Herkunftskennzeichens Deutschland findet sich ein Hinweis, dass für Markenartikelhersteller neben der individuellen Abrechnung nach gezeichneter Menge bzw. Umsatzvolumen, die Möglichkeit einer Pool-Abrechnung besteht.

Doch was ist diese „Pool-Abrechnung“?

Branchenverbände haben die Möglichkeit, für Ihre Branche und die im Verband gebündelten Unternehmen, eine jährliche Gesamtgebühr für die Zeichennutzung an die ZKHL zu entrichten. Die Mitgliedsunternehmen können das Zeichen dann für die eigene Unternehmensmarke nutzen und werden nicht individuell seitens ZKHL abgerechnet.

Wie sieht das konkret aus?

Bisher gibt es die Pool-Lösung für die Produktgruppe Geflügel durch die IDEG – Informationsgemeinschaft Deutsches Geflügel GmbH, für die Produktgruppe Eier über den Eier-Stabilisierungsfonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und für den Obst- und Gemüsebereich durch den Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse- BVEO e.V.

Mitgliedsunternehmen dieser Verbände können bei der ZKHL angeben, dass Sie über diese Pool-Anbieter das Herkunftskennzeichen Deutschland für Ihre eigene Unternehmensmarke nutzen wollen. Einige bekannte Markenartikelhersteller machen davon bereits Gebrauch und das Zeichen findet sich auf deren Verpackungen.

 

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