Einen Überblick über die Auslobung in den Produktgruppen Fleisch, Obst/Gemüse/Kartoffeln/Pilze sowie Eier und Milch ermöglicht ab sofort die neue Tabelle „Zeichenfähige Produkte“. Übersichtlich werden dort alle möglichen zeichenfähigen Produkte mit Beispielen dargestellt.
Die im Sommer letzten Jahres veröffentlichte Tabelle musste aufgrund formaler und juristischer Anpassungen noch einmal überarbeitet werden und ist nun in der Version 2.0 wieder verfügbar. Neben frischen Produkten können nun auch tiefgekühlte, konservierte, gegarte und getrocknete Produkte mit dem Zeichen ausgelobt werden. Weiterhin können nun auch Wurstwaren das Zeichen tragen.
Die wesentliche Neuerung der zeichenfähigen Produkte stellt die Vorgabe dar, dass nur ein zeichenfähiger Rohstoff in dem Produkt verfügbar sein darf. Somit sind „Mischprodukte“ mit weiteren zeichenfähigen Rohstoffen und/oder weiteren primären Zutaten nicht zeichenfähig. Dies ist in den Kennzeichnungsvorgaben der LMIV zu primären Zutaten (Art. 2) begründet und wird ausführlich in den begleitenden Produktspezifischen Erläuterungen beschrieben.
Die begleitenden Produktspezifischen Erläuterungen für die einzelnen Produktgruppen erläutern die Zeichennutzung sowie die Grundsätze der Zeichenfähigkeit in der jeweiligen Produktgruppe ausführlich. Die Möglichkeiten der Auslobungen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt.
Die Tabelle „Zeichenfähige Produkte“ gilt ab sofort. Produktfreigabeanfragen nimmt die Geschäftsstelle auf gewohntem Weg per Mail an info@herkunft-deutschland.de entgegen.
Haben Sie Fragen zu den zeichenfähigen Produkten? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Die Tabelle „Zeichenfähige Produkte“ sowie die neuen Produktspezifischen Erläuterungen finden Sie im Downloadbereich.