Mit dem Zeichen „Rohstoff aus deutscher Landwirtschaft“ versehen werden Produkte mit Zucker, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Anbau und Ernte der landwirtschaftlichen Rohstoffe

Als landwirtschaftlicher Rohstoff gilt die Zuckerrübe für die Produktgruppe „Zucker“ als zeichenfähig.