Mit dem Zeichen „Rohstoff aus deutscher Landwirtschaft“ versehen werden Hülsenfrüchte und Hülsenfrüchteerzeugnisse, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Anbau und Ernte

Zu Hülsenfrüchten zählen Sojabohnen, Ackerbohnen, Linsen, Erbsen, Kichererbsen und Lupinen. Das Zeichen kann sowohl für unverarbeitete Hülsenfrüchte sowie deren Erzeugnisse, die zerkleinert, gegart und verarbeitet  sind, verwendet werden.