Mit dem Zeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ versehen werden Zucker und Zuckerrübenprodukte, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:

  • Anbau und Ernte
  • Verarbeitung und Verpackung

Als landwirtschaftlicher Rohstoff gilt die Zuckerrübe für die Produktgruppe „Zucker“ als zeichenfähig.