Mit dem Zeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ versehen werden Zucker und Zuckerrübenprodukte, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:
- Anbau und Ernte
- Verarbeitung und Verpackung
Als landwirtschaftlicher Rohstoff gilt die Zuckerrübe für die Produktgruppe „Zucker“ als zeichenfähig.


