Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland versehen werden frische Eier, wenn mindestens die folgenden Erzeugungs- und Produktionsschritte allein in Deutschland vollzogen wurden:
- Legehennenhaltung
- Futtermühle (entfällt ab dem 01.01.2026)
- Verpackung
Ab dem 01.01.2026 werden die Mindestkriterien erweitert. Dann dürfen nur noch frische Eier von Legehennen mit dem Zeichen versehen werden, wenn folgende Erzeugungs- und Produktionsschritte ausschließlich in Deutschland erfolgt sind:
- Schlupf (durchgängige Brut in Deutschland)
- Junghennenhaltung
- Legehennenhaltung
- Verpackung



