Überprüfung der Zeichennutzung
Für eine hohe Sicherheit und Glaubwürdigkeit wird das Herkunftskennzeichen Deutschland und die Einhaltung der festgelegten Produktkriterien regelmäßig bei den Zeichennutzern kontrolliert. Die Kontrollen führt nicht die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. durch, sondern mit den am Markt etablierten Prüfsystemen wurden Vereinbarungen abgeschlossen. In einem Zusatzmodul können die Lizenznehmer die Vorgaben für das Herkunftskennzeichen Deutschland mit Ihren regulär stattfindenden Systemaudits überprüfen lassen.
Von diesem kooperierenden Ansatz versprechen wir uns eine deutlich geringere Belastung für die Zeichennutzer und deren Beteiligte, da die Überprüfung des Zusatzmoduls zeitgleich mit anderen Qualitätsüberprüfungen stattfinden kann und keine gesonderte Überprüfung beantragt werden muss. Ebenso muss nicht ein zusätzliches Prüfsystem am Markt etabliert werden.
Die Kontrollen vor Ort werden durch anerkannte Kontrollstellen durchgeführt, die sich ebenfalls vertraglich der Kontrolle des Herkunftskennzeichens Deutschland angeschlossen haben. Inhalte der Vor-Ort-Prüfungen sind z.B. ob die festgelegten Mindestkriterien eingehalten und nachvollziehbar sind und ob eine eindeutige Trennung der Ware mit Herkunftskennzeichen Deutschland Siegel von Waren ohne Herkunftsvorgaben erfolgt.
Die Auswahl eines Prüfsystems, welches den Anwendungsbereich grundsätzlich abdeckt, ist verbindlich. Eine ausschließliche Beauftragung einer Kontrollstelle ohne Anbindung an ein Prüfsystem ist nicht zulässig, es sei denn, es steht für den Anwendungsbereich kein geeignetes Prüfsystem zur Verfügung. Dies betrifft derzeit nur den Bereich des Ökolandbaus. Die genauen Details sind in dem Dokument „Prüfsystem und Sanktionsmechanismus“ zu finden.
Wer wird kontrolliert?
Grundsätzlich ist jeder Lizenznehmer, der als Lebensmittelhersteller oder Lebensmittelhändler das Zeichen aktiv auf seinen Produkten und/oder im Auftrag hergestellten Produkten nutzt kontrollpflichtig. Dies schließt auch seine gemeldeten Betriebsstätten ein.
Unter aktiver Zeichennutzung ist das Aufbringen des Zeichens auf die Ware bzw. auf die Verpackung der Ware mit dem Zeichen zu verstehen. Ebenfalls fällt darunter, wenn Ware in fertig gedruckte Umverpackungen (Tüten, Folien, Kartonagen) verpackt werden, auf denen das Zeichen schon aufgedruckt ist. Dies bedeutet für die Kontrolle des Zeichens, dass jeder Lizenznehmer, der Ware mit dem Zeichen kennzeichnet bzw. „verbindet“, auch dort kontrolliert wird, wo die aktive Zeichennutzung stattfindet.
Betriebe, die in einen Zeichennutzungsvertrag eingebunden sind, aber nur Handels- bzw. Vermarktungstätigkeiten und keine Kennzeichnungstätigkeiten ausüben, unterliegen keiner regelmäßigen Kontrollpflicht.
Die Kontrolle bei loser, nicht vorverpackter Ware erfolgt nach den gleichen Grundsätzen. Die Kennzeichnung erfolgt meist auf der Umverpackung (Stiege, Kistenetikett, Einstecker, etc.; dies entscheidet der Zeichennutzer selbst) auf Herstellerebene. Dort, wo lose Ware gekennzeichnet wird, erfolgt dementsprechend die Kontrolle.
Unsere kooperierenden Prüfsysteme
Stand: 01.09.2025
Unsere registrierten Kontrollstellen
Für die Durchführung der Zusatzkontrolle für das Herkunftskennzeichen Deutschland haben sich zahlreiche Kontrollstellen bei uns registriert und einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Die Liste der Kontrollstellen können Sie hier einsehen:
Die Zulassung der Kontrollstellen für die jeweiligen kooperierenden Prüfsysteme erfragen Sie bitte bei den Prüfsystemen.
Kontrollstellen, die die Zusatzkontrolle für das Herkunftskennzeichen Deutschland anbieten möchten, melden sich in der Geschäftsstelle.
Stand: 01.09.2025


