Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel aus Deutschland
Die Zeichenfamilie „Herkunftskennzeichen Deutschland“ steht für eine einheitliche Herkunftskennzeichnung von Agrarprodukten und Lebensmitteln, die in Deutschland erzeugt und produziert werden. Weiterhin können in verarbeiteten Produkten die ursprünglichen landwirtschaftlichen Rohstoffe gekennzeichnet werden und somit die Herkunft aus Deutschland verdeutlicht werden. Dafür steht für Monoprodukte und Produkten, deren wertbestimmende Zutaten sowie alle zeichenfähigen Rohstoffe aus Deutschland stammen das Zeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ zur Verfügung. Für die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Rostoffen in verarbeiteten Produkten kann ab 01.01.2026 das Zeichen „Rohstoff aus deutscher Landwirtschaft“ verwendet werden.
Die Herkunftskennzeichen Deutschland werden als freiwillige Selbstverpflichtung aller daran teilnehmenden Lebensmittelhändler und Lebensmittelhersteller umgesetzt und stehen weiteren Interessierten aus der Lebensmittelkette zur Verfügung.
Mit der einheitlichen Kennzeichnung der Produkte aus heimischer Erzeugung kommen wir dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz auch hinsichtlich der eindeutigen Herkunft der Produkte nach. Zudem wollen wir mit der einheitlichen, verbraucherverständlichen Zeichenfamilie einen Beitrag zur Stärkung der deutschen Landwirtschaft leisten.



Zugelassene Produktgruppen
Die Zeichenfamilie Herkunftskennzeichen Deutschland können derzeit für folgende Produktgruppen genutzt werden:
- Fleisch und Fleischwaren der Tierarten Schwein, Rind und Geflügel
- Obst, Gemüse, Kartoffeln, Pilze
- Eier
- Molkereiprodukte Trinkmilch, Joghurt pur Quark pur, und ggf. für weitere Erzeugnisse
- Hülsenfrüchte und deren Erzeugnisse
- Getreide und deren Erzeugnisse
- Ölsaaten und deren Erzeugnisse
- Zucker
- Fruchtsaft
- Honig
- Pflanzen und Blumen
Die Kriterien für die jeweiligen Produktgruppen unterscheiden sich je nach dem welches Zeichen verwendet wird. Die Zeichenbedingungen sowie die Kriterien finden Sie jeweils aufgelistet für „Gutes aus deutscher Landwirtschaft und das Rohstoff-Zeichen.
Welche Produkte mit den beiden Herkunftskennzeichen Deutschland ausgelobt werden können, finden Sie in der Tabelle „Zeichenfähige Produkte“. In den produktspezifischen Erläuterungen werden die Zeichenbedingungen genauer erläutert.

Nutzung des Zeichens
Die Herkunftskennzeichen Deutschland werden von der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. als Markeninhaber vertrieben. Mittels Zeichennutzungsvereinbarungen wird die Zeichennutzung an Lebensmittelunternehmer und -hersteller sowie weiteren Unternehmen der Lebensmittelkette und Außer-Haus-Verpflegung übertragen. Diese verpflichten sich in einer freiwilligen Selbstvereinbarung, geeignete und den Kriterien entsprechenden Produkte aus den genannten Produktgruppen mit den Zeichen zu kennzeichnen.
Weitere Informationen zu der Nutzung des Zeichens finden Sie unter der Rubrik „Für Zeichennutzer“
Wo ist das Zeichen zu finden?
Die Zeichen können Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelhersteller für Ihre Produkte nutzen, sofern Sie den Vorgaben der Branchenvereinbarung und den darin festgelegten der beiden Zeichen entsprechen.
Das Zeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ ist überwiegend auf Monoprodukten enthalten, die keine weiteren Zutaten enthalten. Es ist aber auch möglich, wenn alle wertgebenden Zutaten und die enthaltenen zeichenfähigen Rohstoffe den Zeichenkriterien entsprechen, das Zeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ zu nutzen.
Das Rohstoff-Zeichen wird zukünftig auf verarbeiteten Produkten bzw. Produkten mit mehreren Zutaten zu finden sein. Mit diesem zusätzlichen Zeichen ermöglichen wir eine breitere Zeichennutzung und transparente Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Rohstoffen aus Deutschland.
Im teilnehmenden Lebensmitteleinzelhandel sind mittlerweile eine Vielzahl an gekennzeichneten Produkten in allen Produktgruppen zu finden und die Auslobung der Zeichenfamilie wird sukzessive weiter ausgebaut. Bleiben Sie mit unseren News immer auf dem Laufenden zur aktuellen Entwicklung.
Interessierte Unternehmen können sich für die Zeichennutzung bei uns online registrieren und mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung abschließen.
Unsere Zeichennutzer, die mit der ZKHL einen Vertrag abgeschlossen haben und berechtigt sind, die Zeichenfamilie zu verwenden, finden Sie in unserer Auflistung.
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