Für die Produktgruppen „Geflügelfleisch“ und „Eier“ wird das verpflichtende Kriterium „Standort Futtermühle in Deutschland“ zum 01.01.2026 gestrichen.

Eier und Geflügelfleisch-Produkte müssen somit ab 2026 die in der Tabelle aufgezeigten Mindestkriterien erfüllen.

Für Verpackungsmaterial, dass mit den aktuell gültigen AddOn-Varianten für Geflügelfleisch und Eier ausgestattet ist, gelten ab dem 01.01.2026 die in der Zeichennutzungsvereinbarung festgelegten Aufbrauchfristen.

Für diese Übergangszeit können die bisher gültigen AddOn-Varianten weiter genutzt werden, die Produkte müssen dann allerdings auch weiterhin alle dort ausgelobten Kriterien erfüllen.

Wir bitten, diese Änderung in der Gestaltung der anstehenden Etiketten zu berücksichtigen. Die angepassten AddOn-Logodateien können ab Anfang November auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Bei Fragen melden Sie sich bei uns.

Geflügelfleisch Eier
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