Die Branchenvereinbarung tritt Anfang Januar 2024 in Kraft. Bis dahin werden alle organisatorischen und technischen Vorrausetzungen geschaffen, um das Herkunftskennzeichen Deutschland nutzen zu können. Dazu schließen die Lebensmittelunternehmen – Handel und Hersteller – eine Zeichennutzungsvereinbarung mit ZKHL. Die Organisation der Lieferketten und die Anpassung von Verpackungen und Etiketten benötigt in der Einführungsphase einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Erste Artikel werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 in den Regalen des Handels erscheinen. Die Sortimente werden dann kontinuierlich ausgebaut.